Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2020 - 8 A 11233/19 OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 8 A 11233/19 OVG (https://dejure.org/2020,21636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,21636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 10 Abs 2 LPlG RP, § 10 Abs 4 LPlG RP, § 10 Abs 6 LPlG RP, § 13 Abs 2 ROG, § 2 Abs 2 Nr 4 S 4 ROG
Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung; Konkurrenz zwischen Gipsbergwerk und Winkraftanlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gipsabbau geht Windenergie vor!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Regelungen bei der Zulassung einer raumordnungsrechtlichen Zielabweichung
Verfahrensgang
- VG Trier, 29.05.2019 - 7 K 5887/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2020 - 8 A 11233/19 OVG
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2020 - 8 A 11233/19
Vielmehr ist die entsprechende Vorgabe dahin auszulegen, dass er die Zulassung der Zielabweichung in dem betreffenden Bereich modifizierend nur insoweit aussprechen wollte, als bei Darstellung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan ein entsprechendes Erfordernis für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vorgesehen wird (vgl. zu einschränkenden Darstellungen in einem Vorranggebiet für die Windenergie im Flächennutzungsplan: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 4 CN 1/12 -, BVerwGE 146, 40 und juris, Rn. 24 [Höhenbegrenzung der Anlagen]). - BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03
Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2020 - 8 A 11233/19
Eine derartige Funktionslosigkeit ist dann anzunehmen, wenn unüberwindliche tatsächliche oder rechtliche Hindernisse vorliegen, die der Umsetzung einer planerischen Festsetzung auf unabsehbare Zeit entgegenstehen und wenn offenkundig ist, dass der Plan als Instrument für eine raumordnerische Steuerung nicht mehr tauglich ist (vgl. zur Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen: BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 CN 11/03 -, BVerwGE 122, 207 und juris Rn. 34).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2023 - 8 C 10877/22
Untätigkeitsklage auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids …
Darüber hinaus müsste der Senat seine Auffassung in dem von den Beteiligten zitierten Beschluss vom 16. Juli 2020 - 8 A 11233/19.OVG - (veröffentlicht in juris), wonach seinerzeit noch nicht von einer Funktionslosigkeit des Ausschlussziels des RROP 2004 auszugehen war, in Anbetracht der zwischenzeitlich eingetretenen tatsächlichen und vor allem rechtlichen Veränderungen im Hinblick auf die Ziele zum Ausbau der Windenergie noch einmal überdenken.